Preisinfo - Heilbehandlungen mit Rezept - Physiotherapie-Privatpraxis Ulrich Kram

Physiotherapie Ulrich Kram
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Preisinfo - Heilbehandlungen mit Rezept

Preisinformationen

Honorarvereinbarung

Wortlaut der Vorlage für die Honorarvereinbarung (Stand Mrz 2024):

* Anzahl der Behandlungen
* Behandlungsleistung
* Einzelleistung €
* Gesamtleistung €

* Gesamtwert der Behandlungsleistung €

Diese Honorarsätze gelten als verbindlich vereinbart und sind durch den Patienten gemäß der aktuellen Praxis-Preisliste für Heilbehandlungen ohne Abzug zeitnah zu erstatten!

O   bevorzugt als Vorausleistung - oder alternativ ...

O   als Teilzahlungsleistung mit einer Zwischen-Rechnung - oder

O   nach Rechnungs-Empfang zum Behandlungsende.

*

Behandlung gemäß Privat-Rezept...

Unterschieden werden zwei Behandlungskomplexe:

Physiotherapie - dazu zählen: Krankengymnastik * PNF * Manuelle Therapie * u.a.

Physikalische Therapie - dazu zählen: Massagen  (KMT = klassische Massage-Technik/Therapie, BGM = Bindegewebsmassage) * Manuelle Lymphdrainage * Wärme- und Kälteanwendungen (Thermotherapie) * u.a.



Ich bitte Sie, schon bei der Ausstellung des Rezepte zu beachten, dass Thermotherapie-Leistungen wie

*** Wärme / Rotlicht *** oder

*** Wärme / Heiße Rolle *** oder

*** Wärme / Peloidpackung *** (z.B. Moorpackung)

bei Bedarf ebenfalls auf dem jeweiligen Rezept für die Leistungs-Berechnung notiert werden müssen, damit sie abrechnungsfähig sind!



Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es für mich als Therapeut relevant, dass die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen der Rezeptvorgaben korrekt verarbeitet werden.

Für Heilbehandlungen gilt gesetzlich vorgeschrieben immer die Vorlage einer notwendigen medizinischen Verordnung (Privat-Rezept)!

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Änderungen am Kapitalmarkt (Inflationsbereinigung) und gestiegene Energiekosten und Verbrauchsmittelkosten... und Anpassungen der Beihilfe-Bonus-Listen für unsere Staatsbediensteten... werden zu gegebener Zeit in meine Preisgestaltung einfließen!

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Rezeptfreie Behandlungen

Behandlungen ohne Rezept können in der Regel nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das FA benötigt i.d.R. eine ärztliche Verordnung als medizinisches Zertifikat.

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